Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird
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1.Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und Love at first sight. Brautstyling– am vereinbarten Datum für ein Brautstyling sowie weitere Stylings dar.
2. Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt
3. Festbuchung und Anzahlung
Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Für eine feste Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 75 Euro zu leisten. Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung, Terminbestätigung meinerseits und der gebuchten Leistungen zustande.
4. Sonderreglung Brautstyling , Stornierung und Umbuchung gegen ,,Covid-19''
Sollte ein Brautstyling bzw die Hochzeit verschoben werden, da die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen es nicht anders zulassen ( z.b Lockdown oder Kontaktbeschänkungen) so besteht die Möglichkeit das Styling auf einen späteren Termin umzubuchen. In diesem Fall wird eine erneute Auftragsbestätigung seitens des Auftragebers auf Grundlage der aktuellen Preisliste versendet.
Sollte das Styling seitens des Auftragnehmers storniert werden und es wird kein Ersatztermin gewünscht so besteht kein Anspruch auf Rückerrstattung der Anzahlung.
Für Stornierungen oder Umbuchungen ohne gesetzliche Grundlage gelten die regulären Stornoreglungen.
5. Vertragspartner
Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen als Kunden und:
Love at first sight. Brautstyling – Maria Tissen-Hinze
Geninerstr.44a, 23560 Lübeck
Telefon: 017684184545
E-Mail: masha.tsn@gmx.de
6. Zustandekommen eines Vertrages / Anzahlung
Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung (Probetermin und Brautstyling am Tag der Hochzeit) der gebuchten Leistungen zustande.
Für die verbindliche Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 100€ zu entrichten , diese wird mit der Endsumme verrechnet, erfolgt vor dem Probetermin eine Absage seitens des Kunden so wird die Summe als Aufwandsentschädigung einbehalten.
7.Vertragsgegenstand
Der Vertrag gilt für alle in der Brautstyling-Vereinbarung (gilt als verbindliche Auftragsbestätigung) angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich/fernmündlich oder schriftlich dazu gebuchte Leistungen. Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Mit Annahme und Durchführung der Dienstleistung wird diesem Angebot zugestimmt. Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr, im Whatsapp-Verkehr erstellt werden.
Diese Leistungen umfassen Brautstyling, Braut Makeup, zusätzliche Hairstylings sowie Hochsteckfrisuren und/oder Make-ups für weitere Personen.
8.Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt über allgemein gängige Kommunikationswege wie beispielsweise:
Telefon, E-Mail, Messenger (Facebook/ Instagram), WhatsApp.
Wichtige Informationen wie z.b. Locationort, Zeitpunkt, personenbezogene Daten sollten immer auch per Mail erfolgen, sodass eine lückenlose Auszeichnung der Informationen gewährleistet ist.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass einige der genannten Kommunikationswege nicht unter die EU- DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Verglich zur EU erhebliche Mängel aufweist.
8.Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Stylings sind der aktuell gültigen Preisliste auf meiner Homepage www.loveatfirstsight-brautstyling zu entnehmen.
Zusätzliche Kosten werden für Fahrtwege individuell im Vorwege besprochen und im Angebot festgehalten. Die Fahrtkosten werden für den Hin-und Rückweg berechnet. Damit wird der Spritverbrauch, die Nutzung des Fahrzeugs und die mit der Fahrt verbundene Zeit berechnet. Die Stylistin arbeitet ausschließlich Mobil und stellt keine Räumlichkeiten für die Brautprobe zur Verfügung; die Kundin teilt der Stylistin die Räumlichkeiten für die Brautprobe mit und trägt hierfür die Anfahrtskosten; diese sind im Vertrag enthalten.
Am Tag des Probetermins ist eine Anzahlung von 275Euro in Bar oder per Paypal zu zahlen. Der Betrag wird selbstverständlich mit dem Gesamtpreis verrechnet.
Der Restbetrag inkl. aller zusätzlichen sonstigen Kosten (Fahrtkosten, zusätzliche Stylings, Kosten für Anfahrt) ist am Tag der endgültigen Leistungserbringung (Tag der Hochzeit) fällig. Es darf in Bar oder Paypal vor Ort gezahlt werden. Sollte der Kunde den Überweisungsweg wünschen, muss dies 3 Tage im Voraus bezahlt werden.
9.Verwendung von Fotos
Die Kundin ist damit einverstanden, dass Fotos von dem Make-up und/oder der Frisur gemacht werden und diese von mir für Werbezwecke zur Veröffentlichung auf Facebook, Instagram und meiner Website bis auf Widerruf genutzt werden können. Wünscht sie dies nicht, kann sie dem in der schriftlichen Vereinbarung und Datenschutzvereinbarung (DSGVO) widersprechen. Dies sollte vor dem endgültigen Termin abgesprochen sein. Selbstverständlich werden die Fotos, die benutzt werden sollen, vorher mit dem Kunden abgestimmt.
10.Kündigung / Stornierung von Leistungen
Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten in Höhe von 100% zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Die selbe Regelung tritt auch dann in Kraft, wenn zuvor gebuchte Gästestylings storniert werden.
Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
7Tage vor Termin: 90%
14 Tage vor Termin: 75%
21 Tage vor Termin: 50%
30 Tage oder länger vor Termin: 25%
Mit der Buchung der Leistungen wird ein fester Zeitraum für Sie freigehalten, welches für andere Kunden dann nicht mehr zur Verfügung steht. Des Weiteren ist es leider in den meisten Fällen nicht möglich, nach Absage dieses Zeitfenster neu zu vergeben.
Ist im Falle einer Stornierung bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Der Make-up Artist kann nach dem Probetermin ebenso die Leistung für den Hochzeitstag, ohne Angaben von Gründen, schriftlich stornieren.
Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht.
11.Fremd- und Nebenkosten/Zuschläge
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Makeup Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Der Makeup Artist behält sich das Recht vor einen Aufschlag zu berechnen, z.B. bei langer Fahrtstrecke oder -dauer. Diese werden individuell vereinbart und zuzüglich zu den Fahrtkosten berechnet. Bei Frühdienst-Buchungen, vor 07:00 Uhr (morgens), werden 75 € Pauschal berechnet Gesamtpreise und gesonderte Pakete werden jedoch vorab mit dem Kunden besprochen und vereinbart.
12.Haftung
Alle Produkte Love at first sight. Brautstyling – sind dermatologisch getestet. Zudem vegan und tierversuchsfrei. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotzdem nicht gewährleistet werden. Sollte der Kunde von Unverträglichkeiten wissen und eigene Make-up Produkte besitzen, die auf ihn abgestimmt sind, werden wir diese nur nach Prüfung und Rücksprache verwenden. In diesem Fall bitte die Makeup Artist vorher informieren.
Der Makeup Artist übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen , die im Rahmen der Dienstleistung oder danach durch die verwendeten Produkte auftreten.
Für sonstigen Schaden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handeln gehaftet.
13. Mängelansprüche
Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings zu melden, um dem Makeup Artist die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artists.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.10.2022 bis auf weiteres.
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und des Auftragnehmers gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
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